Die europäische Norm NEN-EN 50518 „Alarmempfangsstellen“ beschreibt die Anforderungen, die eine private Alarmzentrale (PAC) erfüllen muss. Sie besteht aus drei Teilen:

• EN50518-1: Örtliche und bauliche Anforderungen
Bautechnische Voraussetzungen
• EN50518-2: Technische Anforderungen
Technische Anforderungen für die genutzten Geräte
• EN50518-3: Abläufe und Anforderungen an den Betrieb
Verfahren und Personal

Prüfung

Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn alle drei Teile geprüft und für gut befunden wurden. Falls Mängel festgestellt werden, muss der Antragsteller diese zunächst beheben, bevor die Alarmzentrale erneut geprüft werden kann. Diese Prüfung wird durch eine unabhängige dritte Partei durchgeführt.

Zertifizierte Alarmzentralen werden jährlich kontrolliert, um festzustellen, ob sie noch alle Anforderungen erfüllen.